zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 20-21, 15. Juli 2018, Seite 925

USt-Gutschriften bei LuF sind auch bei Teilpauschalierung als Einnahmen zu erfassen

Entscheidung: RV/7104075/2017, Revision nicht zugelassen.

Normen: § 8 LuF-PauschVO 2011.

Richtig ist, dass damit bei der Teilpauschalierung zufällige zeitliche Abläufe im Kalenderjahr Einfluss auf das Einkommen haben (vgl Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte5 [2015] 594, vor dem VwGH-Erkenntnis vom , Ro 2015/13/0003). Das kann jedoch nicht dazu führen, dass anstelle der einzelnen Umsatzsteuergutschriften nur ein allfällig positiver Umsatzsteuerjahressaldo als Einnahme bei der Teilpauschalierung anzusetzen wäre.

Daten werden geladen...