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SWK 20-21, 15. Juli 2018, Seite 913

Funktionsänderung eines Gebäudes stellt Herstellungsvorgang dar

Abbruchkosten und Restbuchwert führen zu sofortigen Betriebsausgaben

Thomas Zimprich

In seiner Entscheidung vom , RV/5101576/2015, befasste sich das BFG mit der Frage, ob im Zuge umfangreicher Umbaumaßnahmen eines Gebäudes, die eine Änderung der Wesensart des Gebäudes darstellen, der Buchwertabgang sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Herstellungskosten des (neuen) Gebäudes darstellt. Das BFG stellte dabei fest, dass eine einschneidende Änderung der Verkehrsgängigkeit des Gebäudes ein neues – bisher nicht vorhandenes – Wirtschaftsgut schafft.

1. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin, eine im Baumeistergewerbe tätige GmbH, machte in ihrer Körperschaftsteuererklärung 2012 ua Betriebsausgaben aus dem Titel des „Buchwertes abgegangener Anlagen“ geltend. Der „Buchwert abgegangener Anlagen“ resultierte aus dem Umbau des ersten Obergeschoßes des ehemals der Betriebsausübung dienenden Gebäudes, um Wohnungen für Zwecke der Vermietung zu errichten.

Über Jahrzehnte wurde das Gebäude bis Ende 2006 für den Betrieb der Beschwerdeführerin genutzt. Anfang 2007 wurde der Betrieb zur Gänze in ein anderes Objekt übersiedelt. Die leer stehenden Räume im ursprünglichen Betriebsgebäude wurden für Mieter adaptiert. Im Erdgeschoß wurden Praxisräume für eine Physiotherapie und eine Zahnärzt...

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