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Nationalrat beschließt Arbeitszeitflexibilisierung
Anhebung der täglichen und wöchentlichen Höchstgrenzen
(SWK) – Die Regierungsparteien haben Mitte Juni 2018 einen Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in den Nationalrat eingebracht (IA 303/A 26. GP). Dahinter verbirgt sich die bereits im Regierungsprogramm angekündigte Arbeitszeitflexibilisierung.
Diese politisch umstrittene Maßnahme wurde vom Nationalratsplenum am nach heftiger Kontroverse letztlich in der Fassung eines Abänderungsantrags der Koalition, der in Form einer expliziten Freiwilligkeitsgarantie mit Ablehnungsrecht ohne Angabe von Gründen samt Benachteiligungsverbot und Kündigungsschutz bei Ablehnung von Überstundenarbeit jenseits von zehn Stunden täglich oder 50 Stunden wöchentlich bzw von Wochenend- und Feiertagsarbeit die Position des Arbeitnehmers stärkt (AA-34 26. GP), mit einer satten Zweidrittelmehrheit beschlossen (67/BNR 26. GP). Anders als im ursprünglichen Initiativantrag vorgesehen, sollen die Änderungen bereits am in Kraft treten.
1. Arbeitszeitflexibilisierung
1.1. Höchstgrenzen und Ruhezeiten
Die tägliche Höchstarbeitszeit soll von zehn auf zwölf Stunden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden erhöht w...