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SWK 20-21, 15. Juli 2018, Seite 900

Ausgewählte Aspekte zum wirtschaftlichen Eigentümer

Gesetzliche Regelungen und Erlass kritisch hinterfragt

Rainer Brandl und Alexander Lehner

Aufgrund internationaler Vorgaben wurden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten. Diese Maßnahme soll europaweit zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorfinanzierung beitragen. Österreich ist dieser Verpflichtung durch die Einführung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) nachgekommen, das mit in Kraft getreten ist.

1. Grundlegendes

Aufgrund zahlreicher, im Vorfeld nicht vollständig vorhersehbarer Praxiskonstellationen und der zum Teil sehr offenen Textierung der gesetzlichen Regelungen haben sich zahlreiche Fragen – insbesondere auch in Bezug auf die praktische Durchführung der Meldung – ergeben. Mit veröffentlichte das BMF einen Erlass (idF WiEReG-Erlass), der umfassende Erläuterungen zu den gesetzlichen Bestimmungen enthält. Erfreulicherweise stellt der WiEReG-Erlass keine bloße Wiedergabe des Gesetzestextes dar, sondern ist der Fokus auf Bereiche gerichtet, die in der Praxis Probleme verursachen bzw als unangemessen angesehen werden. Neben diesem WiEReG-Erlass wurde zudem eine umfangreiche Bespielsammlung veröffentlicht, die in der Praxis auftretende Fallkonstellationen weitgehend abdeckt und als Arbeitsbehelf äußerst dienlich ...

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