Praxishandbuch UWG
1. Aufl. 2021
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S. 447XIX. Kosten und Gebühren
Andreas Seling/Stephan Steinhofer
1. Überblick
In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten gilt eine absolute Vertretungspflicht. Daher muss bereits in erster Instanz ein Rechtsanwalt involviert werden. Dies gilt ebenso für das Rechtsmittelverfahren. Folglich entstehen von Anfang des Rechtsstreits an Vertretungskosten. Weiters löst die Rechtsverfolgung von UWG-Verstößen auch Gerichtskosten (Pauschalgebühren) und oft auch sonstige Rechtskosten (zB für Sachverständige oder Dolmetscher) aus. Damit stellt sich in jedem Stadium des Verfahrens die Frage der Kostentragung, über die das erkennende Gericht zu entscheiden hat.
Die folgenden Ausführungen geben einen kompakten Überblick über praktische Aspekte des Kostenrechts insb für UWG-Verfahren. Details zu den anwendbaren Regeln der ZPO, JN und des GGG werden dabei bewusst nicht abschließend dargestellt.
2. Relevante Grundsätze
2.1. Erfolgsprinzip
Für das UWG-Verfahren gilt nach den allg Regeln der ZPO das Erfolgsprinzip. Demnach hat die vollständig unterliegende Partei der obsiegenden sämtliche ersatzfähigen, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen. Bei einem Teilerfolg werden die Obsiegensquoten auf beide S...