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SWK 20-21, 15. Juli 2018, Seite 893

Wann gehören Grundstücke zum Vermögen einer Gesellschaft?

Legistische Klarstellung im Sinne der Steuerpflichtigen

Erich Wolf

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Grundstücke zum Vermögen einer Gesellschaft gehören, wurde jüngst heftig diskutiert. Wenn 95 % der Anteile oder mehr an einer Holding-GmbH erworben werden, die zwar selbst keine Grundstücke besitzt, aber ihrerseits eine grunderwerbsteuerpflichtige Vereinigung von mindestens 95 % der Anteile an einer Immo-GmbH verwirklicht hat, die Eigentümerin mehrere Immobilien in Österreich ist, sollte nach der Rechtsauffassung des BMF Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst werden. Das (wirtschaftliche) Eigentum am Grundstück wäre zur Holding gewandert. Der Fachsenat für Steuerrecht der KSW hatte energisch gegen diese Meinung opponiert. Jetzt hat der Gesetzgeber im Zuge des am im Plenum des Nationalrats beschlossenen Jahressteuergesetzes 2018 (JStG 2018) die Diskussion beendet, und zwar zugunsten der Steuerpflichtigen. Damit wird die bisher einhellige Praxis sowohl der Finanzverwaltung als auch der Parteien und ihrer Vertreter ausdrücklich gesetzlich verankert.

1. Ausgangssituation und bisherige Rechtslage

Beispiel

Die Groß-Holding AG hält 100 % der Anteile an einer Immo-GmbH, diese besitzt österreichische Luxusimmobilien in der Wiener Innenstadt und in Kitzbühe...

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