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Aktive und passive latente Steuern nach UGB
Eine empirische Analyse von Konzernabschlüssen nach dem RÄG 2014
In diesem Beitrag zu latenten Steueransprüchen und -schulden wird anhand aktueller Konzernabschlüsse untersucht, wie deren Ausweis in der Vermögensaufstellung erfolgt, in welchem Ausmaß Steuerlatenzen angesetzt werden und ob die Anhangangaben ausreichen, um die Höhe der berücksichtigten latenten Steuern nachvollziehen zu können.
1. Neuregelung der latenten Steuern
In Umsetzung der europäischen Bilanz-Richtlinie und mit dem Ziel der Modernisierung des Bilanzrechts wurden der Ansatz und die Bewertung von aktiven und passiven latenten Steuern im österreichischen UGB durch das RÄG 2014 neu geregelt. Nunmehr stellt § 198 Abs 9 UGB auf Unterschiede zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ab, die sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder umkehren („temporary concept“) – zuvor wurden Ergebnisunterschiede herangezogen („timing concept“). Die Änderungen durch die zuvor genannte Reform sind für Geschäftsjahre beachtlich, welche nach dem beginnen.
Während passive latente Steuern von allen rechnungslegungspflichtigen Gesellschaften anzusetzen sind, die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausweisen, besteht eine solche Ansatzpflicht zu aktiven latenten Steuern auf Buchwertunterschiede...