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SWK 34-35, 5. Dezember 2018, Seite 1509

Betriebsaufgabe und -übertragung eines Freiberuflers

Aktuelles Werk zeigt Fallstricke und Steueroptimierungspotenzial auf

Bernhard Renner

„Freiberufler“ sind vielseitig tätig, etwa im Gesundheitswesen, als Techniker, Berater oder Künstler. Gemeinsam ist diesen Berufen, dass sie vorrangig auf persönlichem Know-how und individuellen Fähigkeiten beruhen. Fast jeder Freiberufler muss sich aber in seiner unternehmerischen Laufbahn auch mit deren Ende und Bemühungen auseinandersetzen, diesen finalen Schritt möglichst „steueroptimal“ zu gestalten. Ein aktuelles Werk stellt diese Situation umfassend und praxisnahe dar. Einige für Freiberufler typische Aspekte daraus seien im Folgenden beleuchtet.

1. Wesentliche Betriebsmittel

Bei einer Betriebsveräußerung bzw -aufgabe sind vorab der Begriff des Betriebes bzw Teilbetriebes sowie der dazugehörigen wesentlichen Betriebsgrundlagen zu klären. Als Betrieb gilt allgemein eine organisatorische Einheit von menschlicher Arbeitskraft und sachlichen Produktionsmitteln. Welche Betriebsmittel wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen, ist einzelfallbezogen zu entscheiden. Die starke Sachbezogenheit dieser Definition ist bei Freiberuflern aber wohl zu eng. Beruhen nämlich wesentliche Betriebsgrundlagen auf persönlichen Kenntnissen ohne Vorhandensein eines Kundenstocks, wie zB bei kreativen f...

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