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Formular E 30 zum Familienbonus Plus
(BMF) – Seit kurzem steht auf der Website des BMF das Formular E 30 zum Familienbonus Plus zur Verfügung. In Anspruch nehmen können Familien den Bonus auf zwei unterschiedlichen Wegen:
Sie können ihn in ihrer Steuererklärung bzw Arbeitnehmerveranlagung 2019 geltend machen. Dann profitieren sie im Nachhinein (ab 2020) von der gesamten jährlichen Steuerentlastung.
Alternativ können sie den Familienbonus Plus auch schon ab Jänner 2019 über die Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber in Anspruch nehmen. In diesem Fall verringert sich schon während des Jahres die Lohnsteuer. Dazu muss das Formular E 30 händisch oder direkt am PC ausgefüllt und dem Arbeitgeber unterschrieben übermittelt werden.
Hinweis: Informationen rund um den Familienbonus Plus gibt es gesammelt auf: www. familienbonusplus.at.