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SWK 7, 1. März 2019, Seite 403

Nächste Runde in Sachen Energieabgabenvergütung

In der Causa Dilly’s Wellnesshotel (Rs C-595/17) zur Energieabgabenvergütung für Dienstleister ab 2011 hat der Generalanwalt in seinem Schlussantrag vom dem EuGH vorgeschlagen, die Änderung der Beihilferegelung im BBG 2011 nach der VO (EU) 651/2014 von der Anmeldepflicht freizustellen, da die Voraussetzungen der Art 44 Abs 3 und 58 Abs 1 VO (EU) 651/2014 erfüllt sind. Sofern der EuGH dem Antrag folgt, würde die Vergütung für Dienstleistungsbetriebe ab 2011 entfallen.

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