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Besorgungsleistungen einer Holding
Entscheidung: Ro 2017/13/0022.
Eine Holding (in der Rechtsform einer österreichischen GmbH) schloss einen Kaufvertrag mit einem österreichischen Zulieferer über Glücksspielterminals. Die GmbH transportierte die Terminals nach Russland und brachte sie als Sacheinlage in ihre 100%ige russische Tochtergesellschaft ein. Der Kaufvertrag zwischen der GmbH und dem Zulieferer sah auch die Erbringung von Dienstleistungen durch den Zulieferer vor. Die GmbH schloss mit ihrer russischen Tochtergesellschaft einen „Agenturvertrag“, in dem sie sich verpflichtete, im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Tochtergesellschaft mit Dritten Verträge zu Terminalschulungen sowie Tests und Wartung abzuschließen. Die Tochtergesellschaft verpflichtete sich, den Aufwand zu ersetzen und eine Provision zu bezahlen. Aufgrund dieses „Agenturvertrags“ stellte die GmbH ihrer Tochtergesellschaft die an den Zulieferer bezahlten Beträge in Rechnung.
Eine Holdinggesellschaft erlangt die Unternehmereigenschaft (und damit den Vorsteuerabzug), wenn sie (gegen Entgelt) in die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft eingreift. Aber auch die Erbringung von Besorgungsleistungen f...