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Umsatzbesteuerung von Entsorgungsleistungen
Bemessungsgrundlage und Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes
Im Urteil vom , C-410/17, A Oy, hat sich der EuGH zu tauschähnlichen Umsätzen und deren Bemessungsgrundlage bei Entsorgungsleistungen geäußert. Das Urteil behandelt zwei Sachverhalte, nämlich die Erbringung von Entsorgungsleistungen bei Einbeziehung des Werts der entsorgten Gegenstände und den Ankauf von Gegenständen bei Einbeziehung von Leistungen zum Abbau derselben. In beiden Fällen kam der EuGH zum Schluss, dass beiderseits Leistungen erbracht worden und diese einer entsprechenden Besteuerung zuzuführen und bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen sind. Dieser Beitrag behandelt die rechtliche Würdigung des EuGH sowie mögliche Folgen des Urteils für die Rechtsanwendung in Österreich.
1. Das EuGH-Urteil in der Rechtssache A Oy
Das Urteil behandelt zwei unterschiedliche Sachverhalte, die jeweils von A, einer auf Umweltdienstleistungen für die Industrie und das Baugewerbe spezialisierten finnischen Gesellschaft, verwirklicht wurden. A ist für verschiedene Industriezweige, das Immobilien- und das Baugewerbe tätig und erbringt Umweltdienstleistungen in Finnland und Schweden. Zu ihren Tätigkeitsgebieten gehören Industrie-, Grundstücks- und Gebäudedienstleistungen, Abbruchdienstlei...