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Handelsvertreterpauschale bei Vermittlungstätigkeit
Wer ist Handelsvertreter iSd HVertrG?
In § 17 EStG sieht der Gesetzgeber eine alternative Form der Gewinnermittlung vor, die unter anderem den Ansatz von pauschalierten Betriebsausgaben ermöglicht. Dabei wird die Höhe der Betriebsausgaben mithilfe von Durchschnittssätzen per Verordnung des BMF festgesetzt. Eine Gruppe von Steuerpflichtigen, für die die Durchschnittssatzgewinnermittlung zur Anwendung kommen kann, ist jene der Handelsvertreter im Sinne des HVertrG. Dieser Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die Handelsvertreterpauschale in Anspruch genommen werden kann.
1. Rechtsgrundlagen
§ 17 EStG sieht die Möglichkeit einer vereinfachten Ermittlung von Einkünften sowie von Betriebsausgaben und Werbungskosten unter bestimmten Voraussetzungen vor. In § 17 Abs 4 EStG iVm § 17 Abs 5 EStG findet sich die gesetzliche Regelung zur pauschalen Ermittlung des Gewinns oder der Betriebsausgaben mittels eines Durchschnittssatzes bei bestimmten Gruppen von Steuerpflichtigen, wobei dessen jeweilige Höhe durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen festgelegt wird. Grundsätzlich fallen nur Steuerpflichtige, die weder buchführungspflichtig sind noch freiwillig Bücher führen und ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, in den Anwendungsbereich der D...