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SWK 7, 1. März 2019, Seite 363

Halbtagesregelung für Karfreitag geplant

Aufgrund des , Cresco Investigation, wurde die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für diejenigen Arbeitnehmer, die bestimmten Kirchen angehören, als unionsrechtlich verbotene Diskriminierung wegen der Religion qualifiziert.

Die Regierungsparteien haben sich auf eine Halbtagesregelung geeinigt. Ab 14 Uhr soll für alle Arbeitnehmer Österreichs frei sein. Die Regelung soll bereits ab dem Karfreitag 2019 (19. April) gelten.

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