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SWK 3, 20. Jänner 2021, Seite 136

Umsatzsteuer-Update Jänner 2021: Aktuelles auf einen Blick

Die Highlights des Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlasses 2020

Mario Mayr

Mit einem 98-seitigen erfolgte die jährliche Wartung der UStR. In vielen Randziffern kam es zu Änderungen des Datums wegen der Verschiebung des E-Commerce-Pakets auf entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie. Unter Berücksichtigung dieses Umstands ist der Erlass in diesem Jahr bemerkenswert kurz ausgefallen. Im Folgenden sollen die wesentlichen Aussagen des Wartungserlasses im Überblick dargestellt werden.

1. Zahlungen iZm vertraglichen Mindestfristen

Ab ist ein im Vorhinein festgelegter Betrag, den ein Unternehmer im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist durch seinen Kunden oder aus einem diesem zuzurechnenden Grund bezieht, umsatzsteuerbar (Rz 8 UStR; vgl Vodafone Portugal, C-43/19).

Hinweis: Neu an der bereits im Vorjahr aufgenommenen Regelung ist, dass der gezahlte Betrag nicht dem Restentgelt für die Vertragslaufzeit entsprechen muss. Für die vorzeitige Auflösung von Leasingverträgen besteht weiterhin die im Spannungsverhältnis zur Rz 8 UStR stehende Rz 18a UStR.

2. Preisgelder

Preisgelder – außer platzierungsabhä...

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