Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2021, Seite 130

Wann ist ein Verlust realisiert?

Überlegungen infolge der jüngsten Bilanzskandale

Ernst Marschner

Die Skandale rund um die Bankpleite im Burgenland sowie der Untergang von Wirecard im Jahr 2020 lassen die Frage des Zeitpunkts der Realisierung von Verlusten aus Kapitalvermögen aktuell werden. Im Rahmen der Kapitalvermögensbesteuerung müssen Verluste stets im selben Jahr mit anderen Kapitaleinkünften ausgeglichen werden; sie können nicht auf eine spätere Veranlagung vorgetragen werden.

1. Beispiele für Verluste aus Kapitalvermögen

Ein Investor hat seit dem Jahr 2015 ein Bankguthaben iHv 500.000 Euro bei einer im Jahr 2020 in Pleite gegangenen Bank. Die Einlagensicherung ersetzt ihm nur 100.000 Euro, die restlichen 400.000 Euro muss er im Insolvenzverfahren geltend machen. Aus der Masse ist auf den ersten Blick kein Rückfluss zu erwarten, da die wenig vorhandenen Assets nicht einmal ausreichen werden, die im Insolvenzverfahren bevorrechtete Einlagensicherung zu bedienen. Allerdings könnte der Masseverwalter Ansprüche gegen die Republik Österreich wegen Versagens von Aufsichtsorganen erheben, sodass gegebenenfalls eine – wenn auch geringe – Quote nach Abschluss des Verfahrens in einigen Jahren an ihn ausbezahlt wird. Weiters kann der Investor selbst Schadenersatzklagen zB gegen den W...

Daten werden geladen...