Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einbeziehung der Urlaubsersatzleistung in eine All-in-Vereinbarung verstößt gegen das Ablöseverbot des § 7 UrlG
OGH trifft wichtige Klarstellung
Die Fragestellung, ob und unter welchen Bedingungen fallweisen Beschäftigten ein Urlaubsanspruch und damit auch eine Urlaubsersatzleistung zusteht, spielt in der Praxis eine nicht unerhebliche Rolle. Es ist daher zu begrüßen, dass sich der OGH in der vorliegenden Entscheidung sowohl mit dem generellen Urlaubsanspruch von fallweise beschäftigten Dienstnehmern als auch mit der Einbeziehung der Urlaubsersatzleistung in eine All-in-Entgeltvereinbarung auseinandergesetzt hat ( 8 ObA 32/13h).
1. Sachverhalt
Die Klägerin war im Zeitraum vom bis zum beim beklagten Dienstgeber an 44 Beschäftigungstagen fallweise beschäftigt. Die Klägerin konnte Arbeitseinsätze sanktionslos ablehnen und sollte für ihre Tätigkeit eine Entlohnung von 7,50 Euro netto pro Stunde erhalten.
S. 391 Zwischen den Parteien ist unstrittig, dass die Klägerin bei dem Beklagten fallweise beschäftigt war und dass dementsprechend nicht von einem unzulässigen Kettenarbeitsverhältnis auszugehen ist.
Auf das Dienstverhältnis gelangte der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe zur Anwendung, wobei folgende Bestimmungen daraus wesentlich für den Fall sind:
Pkt. 7 lit. e des Kollektivvertrages lautet:
„Lohn...