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Aufforderung zur Empfängerbenennung
Eine Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (vgl , mwN). Eine derartige Aufforderung kann daher insbesondere auch im Rahmen einer niederschriftlich festgehaltenen Vernehmung durch Verkündung (§ 97 Abs 1 lit b BAO) wirksam erfolgen. – (§ 162 Abs 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2020/13/0001)