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SWK 29, 10. Oktober 2020, Seite 1386

Einkünfte des nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters

Entscheidung: Ra 2018/13/0061.

Normen: § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG; § 20 Abs 1 GmbHG.

Tatbestandsmerkmal des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist, dass im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wird, mit der von der dispositiven Regelung des GmbHG abgewichen wird und Sonderrechte eingeräumt werden. Das Fehlen der Weisungsgebundenheit aus einem anderen Grund steht der Anwendbarkeit des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG entgegen.

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