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SWK 29, 10. Oktober 2020, Seite 1383

Abgabenerhöhungen im Sammelbescheid

Entscheidung: RV/7102646/2020, Revision nicht zugelassen.

Norm: § 29 Abs 6 FinStrG.

Laut der nunmehrigen Judikatur des VwGH ist für den Fall, dass eine Selbstanzeige mehrere Abgaben umfasst, auch jeweils eine Abgabenerhöhung pro einbekanntem Verkürzungsbetrag (Mehrbetrag) festzusetzen; das Ausmaß der festzusetzenden Abgabenerhöhung und der dabei anzuwendende Prozentsatz ergeben sich aus der Summe der Mehrbeträge. Anmerkung: Aufgrund , Änderung der Judikatur zu Abgabenerhöhungen nach § 29 Abs 6 FinStrG bei mehreren verkürzten Abgaben: ab nun Sammelbescheide.

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