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SWK 10, 1. April 2019, Seite 510

Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Bloße Aufbewahrung von Papieren bei Verdachtsmomenten nicht ausreichend

Markus Knechtl

Das BFG bestätigte die Rechtsansicht der Abgabenbehörde in einem Fall, in dem es darum ging, ob einem Steuerpflichtigen sowohl der Vorsteuerabzug als auch die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen versagt werden dürfen, wenn der Umsatz in Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung in einem anderen Mitgliedstaat steht und der Steuerpflichtige davon zumindest wissen musste. Gegen die Abweisung der Beschwerde wurde eine außerordentliche Revision erhoben, über die der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom , Ra 2017/15/0012, entschieden hat.

1. Sachverhalt

Eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Mineralölen war, bezog aufgrund eines Liefervertrags vom Juni 2010 von einem verbundenen österreichischen Unternehmen ein Mineralölprodukt und veräußerte es an in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Unternehmen. Im Zeitraum 2010 bis 2012 wurden Umsätze in Höhe von 155 Mio Euro erklärt, die steuerfrei belassen wurden. Aus den Eingangsrechnungen des verbundenen österreichischen Unternehmens machte die Gesellschaft den Vorsteuerabzug geltend.

Im Zuge einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass das Mineralölprodukt „universaltech...

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