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SWK 10, 1. April 2019, Seite 501

Die Berechnung der Luxustangente von Elektroautos

Praxishinweise (und Wunsch nach legistischer Anpassung)

Stefan Weinhandl

Betrieblich oder beruflich veranlasste Ausgaben und Aufwendungen in Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, sind insoweit nicht abzugsfähig, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Laut PKW-Angemessenheitsverordnung ist bei der Beurteilung der Angemessenheit jedenfalls auf die Bruttoanschaffungskosten abzustellen – auch bei vorsteuerabzugsberechtigenden Elektroautos.

1. Problemstellung

Der PKW gilt schon seit vielen Jahren als das liebste Steuerobjekt des Finanzministeriums. Ob Mineralölsteuer, NoVA, Mindestnutzungsdauer, Vorsteuerabzugsverbot oder Luxustangente – eine Vielzahl von steuerlichen Sonderregelungen stellt sicher, dass Autobesitzer zur Kasse gebeten werden. Diese Regelungen führen neben dem erwünschten Steueraufkommenseffekt aber auch dazu, dass bei der steuerlichen Beurteilung Wechselwirkungen zwischen den zahlreichen Kfz-bezogenen Steuerarten zu berücksichtigen sind und die Berechnungen der einzelnen Abgaben mitunter komplex werden.

Die jüngsten Anpassungen bei der PKW-Besteuerung sind aus Sicht der Steuerpflichtigen jedenfalls erfreulich, weil durch sie gleich mehrere Begünstigungen für Elektroauto...

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