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SWK 2, 10. Jänner 2019, Seite 80

Die Besteuerung beim Online-Glücksspiel

Was tun bei Verlusten?

Hubertus Seilern-Aspang

Das Glücksspielgesetz war in den letzten Jahren immer wieder Schauplatz kontroverser Diskussionen und steckt voller unbestimmter Rechtsbegriffe. Viele dieser Fragen wurden bereits vor dem BFG bzw dem VwGH verhandelt und entschieden. Die Frage, wie mit negativen Ergebnissen in einzelnen Monaten bei der Bemessung der Glücksspielabgabe zu verfahren ist, ist jedoch noch ungeklärt. Dieser Beitrag soll erste Lösungsansätze aufzeigen.

1. Allgemeines zur Glücksspielabgabe

Der Steuergegenstand der Glücksspielabgabe ist in § 57 Abs 1 GSpG geregelt. Demnach unterliegen Ausspielungen, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt, grundsätzlich einer Glücksspielabgabe von 16 % vom Einsatz (Grundtatbestand). Für bestimmte Ausspielungsformen sehen § 57 Abs 2 bis 4 GSpG einen abweichenden Steuersatz und eine abweichende Bemessungsgrundlage vor.

Bei elektronischen Lotterien beträgt die Glücksspielabgabe 40 % der Jahresbruttospieleinnahmen (§ 57 Abs 2 GSpG). Elektronische Lotterien sind Ausspielungen, bei denen die Spielteilnahme unmittelbar durch den Spieler über elektronische Medien erfolgt und die Entscheidung über das Spielergebnis zentralseitig herbeigeführt sowie über elektronische Medien zur Verfügung gestellt wird (§ 12a GSpG). Voraussetzung für die Steuerpflicht bei el...

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