Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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4.3 Traveller Cards und Parkplätze
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Beim Verkauf von Traveller Cards und Parkplatzgebühren im Zusammenhang mit Pauschalreisen handelt es sich um Reisevorleistungen, die gegebenenfalls nach § 23 UStG 1994 zu versteuern sind. Werden Traveller Cards und Parkplätze nicht im Zusammenhang mit anderen Reisevorleistungen verkauft, so sind diese nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 zu versteuern.