Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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3.3 Ort der Reiseleistungen bei Besorgung von Reiseleistungen
2989
Besorgung für Unternehmer:
Für den Fall der Besorgung von Reiseleistungen durch einen Unternehmer für einen anderen Unternehmer richtet sich der Leistungsort nach dem Ort der besorgten Leistung (§ 3a Abs. 4 UStG 1994; bei Besorgung von Unterkunft daher zB nach dem Grundstücksort).
2990
Besorgung für Nichtunternehmer:
Im Falle der Besorgung von Reiseleistungen durch einen Unternehmer für einen Nichtunternehmer (Letztverbraucher) ist die Reiseleistung dort zu besteuern, wo der Reiseunternehmer sein Unternehmen (oder seine Betriebstätte) betreibt (§ 23 Abs. 3 iVm § 3a Abs. 7 UStG 1994; bis : § 23 Abs. 3 iVm § 3a Abs. 12 UStG 1994).
Randzahlen 2991 bis 2995: Derzeit frei.