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Ein Online-Zugang als unselbständige Nebenleistung für Print-Abonnenten
Das BFG hat die Frage von Hauptleistung und Nebenleistung geklärt
Gewähren Tageszeitungen ihren Print-Abonnenten einen unentgeltlichen elektronischen Online-Zugang, so ist das gesamte Entgelt mit 10 % USt für Druckwerkslieferungen zu erfassen. Das BFG hat diese Frage im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH und des VwGH entschieden ( RV/3100837/2015).
1. Der Sachverhalt
1.1. Die Wahl zwischen Print-Abo und Online-Abo
Abonnenten einer Tageszeitung können zwischen einem „Print-Abo“ zum Preis x und einem „digital-only Online-Abo“ zum Preis y wählen:
Print-Abonnenten erhalten die Tageszeitung im Vollabo täglich (Montag bis Sonntag) als Druckwerk an die gewünschte Zustelladresse geliefert. Diese Lieferung eines Druckwerks wird mit 10 % USt auf das Lieferentgelt besteuert (§ 10 Abs 2 Z 1 lit a UStG).
Online-Abonnenten erhalten die Tageszeitung elektronisch in digitaler Form als pdf-Download: Die Tageszeitung wird nicht als Zeitung in Papierform (Druckwerk) geliefert. An Online-Abonnenten wird eine Dienstleistung durch elektronische Überlassung von Informationen erbracht. Dieser Online-Dienst wird mit 20 % USt auf das Entgelt besteuert (Regelsteuersatz nach § 10 Abs 1 UStG).
1.2. Die Preisdifferenzierung
Der Preis x für Print-Abonnenten ist höher als der Preis y für Online-Abonnen...