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SWK 1-2, 5. Jänner 2021, Seite 70

Aktuelle VwGH-Rechtsprechung

Entscheidungen aus den Monaten Juli, August und September

Andrei Bodis

Ertragsteuern

Jagdrecht und grundstücksgleiche Rechte im Rahmen der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen

Entscheidung: Ra 2019/15/0066 (Abweisung der Parteirevision).

Norm: § 30 Abs 1 EStG.

Rechtssatz: Wie den ErlRV zum 1. StabG 2012 zu entnehmen ist, sind im Rahmen des einheitlichen Grundstücks die einzelnen Elemente Gebäude sowie grundstücksgleiche Rechte dann als eigenständige Wirtschaftsgüter anzusehen, wenn sie „isoliert veräußert werden“, was insbesondere bei der Veräußerung eines Superädifikates oder eines Baurechts der Fall sein wird. Daraus ist abzuleiten, dass im Rahmen der Einkommensbesteuerung der Immobilienveräußerung das Gesetz nur solche Rechte als „grundstücksgleiche Rechte“ verstanden wissen will, die isoliert veräußert werden können, was voraussetzt, dass solche Rechte eigenständig übertragbar sein müssen. Nach der VwGH-Judikatur gehört zudem zu den wesentlichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke, dass diese den Gegenstand eines im Grundbuch einverleibungsfähigen Rechts bilden können, weshalb keine anderen als die im Grundbuch einverleibungsfähigen Rechte als grundstücksgleich angesehen werden können.

Ausgehend von diesen Kriterien ist (nur) das...

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