Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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Judikatur VwGH zu § 22:
VwGH Ra 2016/15/0029
Vorsteuerberichtigung iRd Pauschalbesteuerung (Rechtslage vor Veranlagung 2014)
§ 22 Abs. 1 UStG 1994 in der ab 2000 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 106/1999 bestimmt, dass bei nicht buchführungspflichtigen Unternehmern, die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausführen, die Steuer für diese Umsätze mit 10 % (in bestimmten Fällen mit 12 %) der Bemessungsgrundlage und die diesen Umsätzen zuzurechnenden Vorsteuerbeträge in gleicher Höhe festgesetzt werden. Im Rahmen der Pauschalierung nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 kommt es daher zu keiner exakten Erfassung der Vorsteuern, sondern stets zu einer fiktiven Bemessung der Vorsteuern in Höhe der Steuerschuld für die Umsätze im Rahmen nichtbuchführungspflichtiger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Im Hinblick darauf hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom , 2007/15/0143, zu Recht erkannt, dass der Übergang von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Besteuerung nach den allgemeinen Regeln keine steuerlichen Konsequenzen auslöst. Er stellt keine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse im Sinne des § 12 Abs. 10 UStG 1994 dar, weshalb die Besteuerung der vor dem Üb...