Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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S. 755Judikatur EuGH zu § 22:
, Shields & Sons Partnership
Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger
1. Art. 296 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass er abschließend regelt, wann ein Mitgliedstaat einen landwirtschaftlichen Erzeuger von der gemeinsamen Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger ausnehmen kann.
2. Art. 296 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen festgestellt wird, dass sie als Teilnehmer an der gemeinsamen Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger erheblich mehr erstattet bekommen, als sie im Fall der Anwendung der normalen oder der vereinfachten Mehrwertsteuerregelung erstattet bekämen, keine Gruppe landwirtschaftlicher Erzeuger im Sinne dieser Vorschrift darstellen können.
, Kom/Portugal
Anwendung einer Sonderregelung für landwirtschaftliche Erzeuger
Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 296 bis 298 der Richtlinie 2006/112/EG verstoßen, dass sie auf die landwirtschaftlichen Erzeuger eine Sonderregelung anwendet, die gegen die mit dies...