Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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3.1 Tierzucht und Tierhaltung
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Siehe EStR 2000 Rz 5139 bis Rz 5148.
Ungeachtet der ertragsteuerlichen Beurteilung fallen Umsätze ab aus der Pensionshaltung von Pferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport oder selbständigen oder gewerblichen, nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung (vgl. auch BFH , V R 65/09, BStBl II 2011, 465, mit Verweis auf Art. 295 Abs. 1 Z 5 MwSt-RL 2006/112/EG). Dies gilt entsprechend für die Vermietung von eigenen Pferden zu Reitzwecken. Zur Möglichkeit des pauschalen Vorsteuerabzuges im Zusammenhang mit der Pensionspferdehaltung nach der Pferdepauschalierungsverordnung, BGBl. II Nr. 48/2014 idgF, siehe Rz 2279.