Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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1.1.1 Echt steuerbefreite Umsätze (Ausfuhrlieferung und innergemeinschaftliche Lieferung)
2854
Die Anwendung der echten Befreiungsbestimmungen des § 6 Abs. 1 Z 1 bis 6 und Art. 7 UStG 1994 ist im Rahmen der Sondervorschrift des § 22 UStG 1994 ausgeschlossen, sodass solche Umsätze zum gesonderten Steuerausweis in den Rechnungen berechtigen bzw. verpflichten (zu innergemeinschaftlichen Lieferungen siehe Rz 3988; zur ZM-Abgabeverpflichtung Rz 4154). Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann an ausländische Unternehmer erstattet werden.
Zur Zusatzsteuer siehe Rz 2873.