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Ausstellung von Gutscheinen und Änderung von Umsatzsteuersätzen
Stolpersteine und Möglichkeiten
Der befristete Steuersatz von 5 % in den Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen kann neben dem gewünschten steuerlichen Entlastungseffekt bei der Ausstellung von Gutscheinen erhebliche Umstellungserfordernisse mit sich bringen. Dieser Beitrag soll auf umsatzsteuerliche Stolpersteine iZm der Gutscheinausstellung bei temporär geltenden Steuersätzen hinweisen und aufzeigen, dass betroffene Unternehmer durch einen gezielten Einsatz von Gutscheinen vom befristet geltenden Steuersatz auch über den befristeten Zeitraum hinaus profitieren können.
1. Umsatzsteuerliche Rahmenbedingungen
1.1. Temporärer Steuersatz von 5 %
Im Rahmen des BGBl I 2020/60 wurde gemäß § 28 Abs 52 UStG ein ermäßigter Steuersatz von 5 % in den Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen eingeführt. Die Anwendbarkeit dieses ermäßigten Steuersatzes von 5 % wurde temporär auf Leistungen eingeschränkt, die nach dem und vor dem ausgeführt werden. Mit dem geplanten COVID-19-Steuermaßnahmengesetz soll diese Frist für alle Bereiche mit Ausnahme der Publikationen bis zum verlängert werden.
Aufgrund der im Gesetz explizit verankerten Nichtanwendbarkeit von § 7 Preisgesetz sind Unternehmer nicht dazu ver...