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Altersteilzeit-Blockmodell und Urlaubsanspruch
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Zur Urlaubsentstehung und zum Urlaubsverbrauch bei sog. Altersteilzeit-Blockmodellen (zuerst Vollarbeits-, danach Freizeitphase, um in der Durchrechnung das verminderte Arbeitsausmaß zu erreichen) liegt nun eine erste Rechtsprechung des OGH vor. Demnach erwirbt der Arbeitnehmer zwar auch während der Freizeitphase einen Urlaubsanspruch im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß. Der Arbeitnehmer erwirbt aber für jeden Urlaubstag (wie für jeden Arbeitstag) in der Arbeitsphase ein entsprechendes Zeitguthaben („Urlaubszeitguthaben“) für die Freizeitphase; der in der Freizeitphase des geblockten Altersteilzeitmodells entstehende Urlaubsanspruch wird durch den Konsum der in der Arbeitsphase Jahr für Jahr erworbenen Urlaubszeitguthaben verbraucht.