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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2019

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4016-7

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Umsatzsteuer-Handbuch 2019 (1. Auflage)

S. 674 Entstehung der Steuerschuld bei Istbesteuerung (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994)

2602k

Versteuert der leistende Unternehmer nach vereinnahmten Entgelten und wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, so entsteht die Steuerschuld für vereinbarte, im Zeitpunkt der Leistungserbringung noch nicht vereinnahmte Entgelte, mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist.

Beispiel:

Für eine Bauleistung wird ein Entgelt von 100.000 Euro vereinbart. Die Bauleistung wird am 20. Mai erbracht. Folgende Zahlungen werden durchgeführt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zeitpunkt
Zahlung
Steuerschuld
Fälligkeit
15. April
25.000 €
Ende April
15. Juni
15. Mai
25.000 €
Ende Mai
15. Juli
15. Juni
25.000 €
Ende Mai
15. Juli
15. Juli
25.000 €
Ende Mai
15. Juli

Dies gilt ab nicht für Bauleistungen, die von ausländischen Unternehmern erbracht werden, und für die die Steuerschuld bereits auf Grund des § 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994 auf den Leistungsempfänger übergeht (siehe Rz 2601 b). In diesen Fällen entsteht die Steuerschuld immer mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Leistung erbracht worden ist (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994).

Umsatzsteuer-Handbuch 2019

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