Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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1.2 Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft
2602a
§ 19 Abs. 1a UStG 1994 (angefügt durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002) sieht vor, dass es zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung kommt, wenn
Bauleistungen
an einen Unternehmer erbracht werden,
der seinerseits mit der Erbringung dieser Bauleistungen beauftragt ist oder
der seinerseits üblicherweise Bauleistungen erbringt.