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Verlustersatz bis 3 Mio Euro
Die Richtlinien des BMF im Überblick
(SWK) – Seit kann über FinanzOnline ein Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten iZm der Ausbreitung von COVID-19 beantragt werden. Verluste zwischen und können ersetzt werden. Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 % ihres Verlustes, kleine und Kleinstunternehmen (bis 49 Mitarbeiter) bis zu 90 % ihres Verlustes des Betrachtungszeitraums. Die maximale Höhe ist mit 3 Mio Euro pro Unternehmen begrenzt, die Auszahlung erfolgt über die COFAG.
Die Richtlinien des BMF sind in BGBl II 2020/568 kundgemacht worden. Dieser Überblick skizziert die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und die Modalitäten der Abwicklung.
1. Begünstigte Unternehmen
Unternehmen müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
Sitz oder Betriebsstätte in Österreich und Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich, die zu einer Besteuerung der Einkünfte gemäß § 21, 22 oder 23 EStG führt;
kein rechtskräftig festgestellter Missbrauch iSd § 22 BAO mit Änderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage von mindestens 100.000 Euro in den letzten drei veranlagten Jahren;
kein Verstoß gegen das Abzugsverbot des § 12 Abs 1 Z 10 KStG oder die Hinzurechnungsbesteu...