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SWK 1-2, 5. Jänner 2021, Seite 2

Verlustersatz bis 3 Mio Euro

Die Richtlinien des BMF im Überblick

(SWK) – Seit kann über FinanzOnline ein Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten iZm der Ausbreitung von COVID-19 beantragt werden. Verluste zwischen und können ersetzt werden. Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 % ihres Verlustes, kleine und Kleinstunternehmen (bis 49 Mitarbeiter) bis zu 90 % ihres Verlustes des Betrachtungszeitraums. Die maximale Höhe ist mit 3 Mio Euro pro Unternehmen begrenzt, die Auszahlung erfolgt über die COFAG.

Die Richtlinien des BMF sind in BGBl II 2020/568 kundgemacht worden. Dieser Überblick skizziert die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und die Modalitäten der Abwicklung.

1. Begünstigte Unternehmen

Unternehmen müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich und Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich, die zu einer Besteuerung der Einkünfte gemäß § 21, 22 oder 23 EStG führt;

  • kein rechtskräftig festgestellter Missbrauch iSd § 22 BAO mit Änderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage von mindestens 100.000 Euro in den letzten drei veranlagten Jahren;

  • kein Verstoß gegen das Abzugsverbot des § 12 Abs 1 Z 10 KStG oder die Hinzurechnungsbesteu...

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