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Steuerliche Geltendmachung ausländischer Pflichtversicherungsbeiträge
, Rüffler; , Rs. C-314/08, Filipiak; vgl. auch Simader, SWI 2009, 499.
Wenn unbeschränkt Steuerpflichtigen nach dem innerstaatlichen (in beiden Rechtsprechungsfällen polnischen) Steuerrecht die Abzugsfähigkeit der obligatorischen Krankenversicherungsbeiträge von der Einkommensteuer bzw. der Pflichtversicherungsbeiträge von der Steuerbemessungsgrundlage zugestanden wird, dann muss dies auch dann gelten, wenn entsprechende Sozialversicherungsbeiträge im Ausland entrichtet wurden.