Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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12. Änderung der Verhältnisse bei nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gegenständen
2116
Durch § 12 Abs. 12 UStG 1994 wird klargestellt, dass die Berichtigungsbestimmungen des § 12 Abs. 10 und 11 UStG 1994 sinngemäß auch für Gegenstände, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, Geltung haben. Die Berichtigungsvorschriften sind also insbesondere auch auf Gegenstände anwendbar, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen.
Randzahlen 2117 bis 2120: Derzeit frei.