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SWK 20-21, 25. Juli 2022, Seite 863

Vorsteuerberichtigung auch ohne vorgelagerten Vorsteuerabzug?

Kritische Würdigung der jüngsten BFG-Rechtsprechung

Stefanie Geringer und Roman Haller

§ 16 Abs 1 UStG sieht bei Änderungen der Bemessungsgrundlage für steuerpflichtige Umsätze eine Verpflichtung des leistenden Unternehmers zur Berichtigung der geschuldeten Umsatzsteuer sowie des Leistungsempfängers zur Berichtigung des geltend gemachten Vorsteuerabzugs vor. Dieser Beitrag geht vor dem Hintergrund zweier aktueller BFG-Erkenntnisse der Frage nach, ob den Leistungsempfänger auch dann eine Verpflichtung zur Vorsteuerberichtigung trifft, wenn er zuvor keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat.

1. Sachverhalt

Leistungsempfänger in den vom BFG entschiedenen Fällen war jeweils ein im Ausland ansässiger Unternehmer U ohne feste Niederlassung in Österreich, der im Jahr X1 Vorleistungen mit österreichischer Umsatzsteuer vom österreichischen Unternehmer AT bezogen hat. U hat im Jahr X1 weder einen Vorsteuererstattungsantrag gestellt noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung eingereicht, in denen ein Vorsteuerabzug geltend gemacht oder umsatzsteuerbare und -pflichtige Ausgangsumsätze in Österreich erklärt worden wären. Im Jahr X2 hat AT dem U einen Teil des Entgelts für die im Jahr X1 erbrachten Leistungen gutgeschrieben. U wurde im Jahr X2 vom Finanzamt Österreich erstmals zur Umsatzsteuer veranlag...

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