Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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1.3.8 Pauschalierung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
1872
Die in § 22 UStG 1994 vorgesehenen Pauschal-Steuersätze für Umsätze von nichtbuchführungspflichtigen Unternehmen, die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausführen, gelten nicht für die Einfuhr. Die Einfuhr zählt zwar zu den in § 1 UStG 1994 aufgezählten Umsätzen, wirtschaftlich handelt es sich aber um einen Umsatz an den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die EUSt wird nach allgemeinen Kriterien festgesetzt. Ein Abzug der EUSt als Vorsteuer kommt auf Grund der Pauschalierung nicht in Betracht.