Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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3.2 Betriebe gewerblicher Art, die nur Eigenverbrauchszwecken dienen
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Wenn Erzeugnisse eines Betriebes gewerblicher Art zur Gänze von der Körperschaft im Hoheitsbereich verwendet werden, weicht die umsatzsteuerliche Beurteilung von derS. 87 des Körperschaftsteuerrechtes ab. Ein solcher ausschließlich für Eigenverbrauchszwecke arbeitender Betrieb ist zwar körperschaftsteuerpflichtig, nicht aber umsatzsteuerpflichtig.