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SWK 6, 20. Februar 2020, Seite 335

Umsatzsteuer: Rechtsanwälte als Sachwalter

Dem Gesetzgeber ist es von Verfassung wegen im Rahmen seines weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraums unbenommen, für die Tätigkeit von Rechtsanwälten als Sachwalter keine Umsatzsteuerbefreiung vorzusehen. Dies gilt selbst für den Fall, dass mit dem BFG davon auszugehen wäre, dass Vereine als gemeinnützige Rechtsträger mit ihren Leistungen gemäß § 6 Abs 1 Z 25 UStG unecht von der Umsatzsteuer befreit wären, da Letztere – anders als Rechtsanwälte – die aus der Tätigkeit erzielten Einnahmen für die Förderung abgabenrechtlich begünstigter Zwecke (vgl § 34 ff BAO) zu verwenden haben. – (§ 6 Abs 1 Z 25 UStG), (Ablehnung der Beschwerde)

( E 2512/2018)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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