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SWK 6, 20. Februar 2020, Seite 332

Forschungsprämie im Insolvenzverfahren

Entscheidung: RV/2100047/2019, Revision nicht zugelassen; außerordentliche Revision eingebracht, beim VwGH anhängig unter Ra 2020/15/0015.

Normen: § 108c EStG; § 214 f, 239 BAO; § 156 IO.

Macht der Schuldner eine Forschungsprämie, die eine Insolvenzgutschrift darstellt, erst nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Sanierungsverfahrens geltend, so liegt zumindest fahrlässiges Verschulden des Antragstellers am Unterbleiben der Aufrechnungserklärung mit Insolvenzforderungen durch den Abgabengläubiger vor. Dass der Abgabengläubiger keine Erkundungen eingezogen hat, ob der Schuldner etwaige Gegenforderungen haben könnte, kann diesem nicht zur Last gelegt werden. Eine Aufrechnung der Insolvenzforderungen des Abgabengläubigers mit der geltend gemachten Forschungsprämie ist daher gemäß § 156 Abs 4 IO zulässig.

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