Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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3.4.3 Einräumung und Übertragung von urheberrechtlich geschützten Rechten
1389
Bei Einräumung und Übertragung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben, kann der ermäßigte Steuersatz gemäß § 10 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 (bis : § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1994) dann zur Anwendung kommen, wenn es sich um die Einräumung (Übertragung) der Rechte an künstlerischen Werken durch den Künstler handelt.