Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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1.9.2 Unternehmerische und nichtunternehmerische Sphäre
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Eine nichtunternehmerische Sphäre gibt es nicht nur bei natürlichen sondern auch bei juristischen Personen. Bei Vereinen ist nichtunternehmerischer Bereich die Erfüllung der satzungsgemäßen Gemeinschaftsaufgaben (siehe auch § 10 Rz 1242 bis 1243), bei Kapitalgesellschaften zB die Geschäftsführung für eine Personengesellschaft (vgl. § 2 Rz 184) oder das Halten von Beteiligungen (vgl. § 8 Rz 185, Stichwort „Holdinggesellschaft“).
207
Liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor, so gehören zum Unternehmensbereich nicht nur die eigentliche Kerntätigkeit (Grundgeschäfte) sondern auch Hilfs- und Nebengeschäfte, auch wenn diese - isoliert betrachtet - mangels Nachhaltigkeit keine unternehmerische Tätigkeit darstellen würden. Dabei sind als Hilfsgeschäfte Geschäfte zu verstehen, die nicht zu den Grundgeschäften gehören, aber in deren Gefolge vorkommen und diese ermöglichen (zB Veräußerung von Anlagevermögen, von Abfällen), als Nebengeschäfte solche, die einem anderen Berufsbild oder Tätigkeitszweig angehören als die Grundgeschäfte, aber im Randbereich derselben vorkommen, ohne aber einen notwendigen Zusammenhang mit diesen aufzuweisen (zB gel...