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SWK 6, 20. Februar 2020, Seite 327

Steuertermine im März

Am sind folgende Abgaben fällig:

  • Umsatzsteuer, Vorauszahlung für Jänner 2020;

  • Normverbrauchsabgabe für Jänner 2020;

  • Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für Jänner 2020;

  • Werbeabgabe für Jänner 2020;

  • Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 EStG iVm § 96 Abs 1 Z 3 EStG für Jänner 2020;

  • Lohnsteuer für Februar 2020;

  • Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Februar 2020;

  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Februar 2020;

  • Kommunalsteuer für Februar 2020.

Achtung: Für Onlinewerbeleistungen international tätiger Onlinewerbeleister im Inland, die nach dem erbracht werden, wird eine 5%ige Digitalsteuer vom Entgelt für die Onlinewerbung geschuldet. Der Steuerschuldner hat die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen der Steuerschuld an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt abzuführen. Daher wird am erstmals die Digitalsteuer für Jänner 2020 fällig (vgl dazu auch Keppert, Die steuerlichen Neuerungen ab 2020, SWK 3/2020, 65 [66 f]).

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