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SWK 6, 20. Februar 2020, Seite 323

Hüftoperation bei einem Schauspieler als Werbungskosten?

Sonderklassegebühren als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen

Markus Knechtl

Ausgaben, die betrieblich bzw beruflich veranlasst sind, reduzieren die Einkünfte. Das Erkenntnis des Ra 2019/13/0070, behandelt die Frage, ob Aufwendungen, die getätigt werden, um einen optimalen Operationstermin zu bekommen, abzugsfähig sind.

1. Sachverhalt

Ein Schauspieler, der sowohl selbständige als auch unselbständige Einkünfte aus dem In- und Ausland bezog, musste sich einer Hüftoperation unterziehen. Dazu ließ er sich in einem Privatspital als Privatpatient behandeln. Die normalen Kosten wurden direkt zwischen dem Spital und der Sozialversicherung abgerechnet. Übrig blieben noch die Kosten für die Sonderklasse in Höhe von 8.373,45 Euro (darin enthalten ein Einbettzimmerzuschlag in Höhe von 2.214 Euro). Diese Kosten sollten als Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften im Inland geltend gemacht werden. Als Grund für die Sonderklassekosten wurde angeführt, dass die normale Wartezeit für ASVG-Versicherte auf eine Hüftoperation mehrere Monate sei. Eine solch lange Wartezeit wollte der Schauspieler nicht auf sich nehmen, weil er fürchtete, dass ihm dadurch Engagements entgehen würden und er durch jüngere Schauspieler ersetzt werden würde.

2. Rechtslage

Die Systematik des

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