Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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3.1.1 Gegenstände der Anlage 2 Z 1 bis Z 9
1352
Die Gegenstände, deren Lieferung (einschließlich Werklieferung), Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 2 und § 3a Abs. 1a UStG 1994, Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb dem ermäßigten Steuersatz von 13 % unterliegen, sind in der Anlage 2 Z 1 bis Z 9 UStG 1994 abschließend aufgezählt.
Die Ausführungen in Rz 1168, 1169 und 1172 gelten sinngemäß.