Umsatzsteuer-Handbuch 2019
1. Aufl. 2019
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2.2 Betroffene Leistungen
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Folgende Leistungen können befreit sein:
Z 1: Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen (ebenso Leasing von Luftfahrzeugen). Grundsätzlich steht es dem leistenden Unternehmen frei, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Steuerbefreiung gemäß § 7 bzw. § 8 UStG 1994 oder nach § 9 Abs. 2 UStG 1994 in Anspruch zu nehmen. Für jede der genannten Befreiungen ist die Erbringung eines Buchnachweises Voraussetzung.
Z 2: Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen für Luftfahrzeuge, wie zB Instrumente, Werkzeuge, Karten, Handbücher, Schwimmwesten.
Z 3: Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Luftfahrzeugen. Das sind technische Verbrauchsgegenstände (zB Treibstoffe, Schmierstoffe), sonstige zum Verbrauch durch die Besatzungsmitglieder und Fluggäste bestimmte Gegenstände (zB Proviant, Genussmittel, Toiletteartikel, Zeitungen und Zeitschriften), Waren für Flugzeugapotheken und Waren (Genussmittel und Non-food-Artikel), die an Bord verkauft werden sollen, auch wenn sie nicht zum Verbrauch oder Gebrauch an Bord bestimmt sind.
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S. 399Z 4: zu den anderen als den in Z 1 und 2 bezeichneten sonstigen ...