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SWK 6, 20. Februar 2020, Seite 294

Lohnsteuer-Update Februar 2020: Aktuelles auf einen Blick

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2019

Michael Seebacher

Mit , BMF-010222/0080-IV/7/2019, BMF-AV 2020/1, wurden die gesetzlichen Änderungen aufgrund des StRefG 2020 (BGBl I 2019/103), des AbgÄG 2020 (BGBl I 2019/91), aufgrund der Änderung des FLAG 1967, des EStG und des Entwicklungshelfergesetzes (BGBl I 2018/83), des JStG 2018 (BGBl I 2018/62), der Änderung der Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs 1 EStG (BGBl II 2019/60), der Änderung der Richtwerte (BGBl II 2019/70), der Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten (BGBl II 2018/68 und 2018/271) sowie höchstgerichtliche Entscheidungen in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR) eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtabellen eingefügt. Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen aus dem LStR-Wartungserlass 2019 kompakt zusammengefasst.

1. Steuerfreie Bezüge gemäß § 3 EStG

1.1. Ausgleichs- und Ergänzungszulagen (Rz 44a LStR)

Ab sind Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs 1 Z 3 lit f EStG steuerpflichtig. Bei Gewährung einer Ausgleichszulage ist nur mehr jener Anteil der Richtsatzerhöhung für Kinder gemäß § 3 Abs 1 Z 4 lit f EStG steuerfrei.

Anmerkung: Durch die Steuerpflicht der Ausgleichsz...

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